8 Oktober 2014 - 04:08
Britisches Finanzministerium hebt Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen aus dem Iran auf

Das britische Finanzministerium hat heute Namen einer natürlichen Person sowie sieben juristischen Personen aus dem Iran von seiner Sanktionsliste gestrichen.

Laut einem Bericht aus dem Nachrichtenportal des britischen Finanzministeriums wurden u.a. die Gesellschaften die National Iranian Tanker Company (NITC) , die Moallem Insurance Company, die Sina-Bank und die Technische Universität Sharif in Teheran aus der Sanktionsliste gestrichen. Damit folgte das Finanzministerium in London einem Urteil des EU-Gerichts vom September vergagenen Jahres. Das Einfrieren der Vermögen von sieben Gesellschaften  sowie einer Person sei unzulässig; diese Maßnahmen müssten aufgehoben werden, urteilte das Gericht in erster Instanz  in Luxemburg. Nach Ansicht der Richter hat die EU keine ausreichenden Beweise erbracht, dass die genannten Gesellschaften  zur nuklearen  Verbreitung  durch den Iran beigetragen haben. Die Sanktionen müssen laut Urteil nicht sofort aufgehoben werden, sondern erst nach Ablauf einer Frist von etwas mehr als zwei Monaten. In dieser Zeit war  Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich. Das Urteil wurde nun rechtskräftigt, weil der Ankläger keinen Einspruch erhoben hat.